Kommende Verschärfungen der NOx-Grenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen und Biomasse-Kraftwerke sowie die in diesem Zusammenhang spürbare Nachfrage am Markt waren Veranlassung,
eine Regelung für
SNCR-Rauchgasreinigungsanlagen zu entwickeln.
Viele Anlagen zur Rauchgasreinigung sind als sogenannte selektive nicht-katalytische Reduktion (SNCR) ausgeführt.
Das SNCR-Verfahren arbeitet entgegen dem SCR-Verfahren nicht mit einem Katalysator, sondern setzt auf Eliminierung der Schadstoffe durch Eindüsung von Reduktionsmittel (Ammoniakwasser, Harnstoff) in die heißen Rauchgase
und der damit ausgelösten chemischen Reaktion.
Austausch der SNCR-Regelung statt teurer Umbauten
Eine gute Möglichkeit - abgesehen von umfangreichen und teuren Umbauten - den verschärften NOx-Grenzwerten mit einer SNCR- Rauchgasreinigungsanlage zu begegnen,
ist der Austausch der bauseits vorhandenen Regelung durch die SAR SNCR-Regelung.
Diese verfügt über eine Bandbreite an innovativen Funktionalitäten und nimmt nachhaltig positiven Einfluss auf den Prozess der Rauchgasreinigung.
Die SAR SNCR-Regelung verinnerlicht alle Eigenschaften eines innovativen, offenen und umfassenden Regelungskonzepts.
Sie bietet die Möglichkeit, die geforderten Grenzwerte einzuhalten und den Einsatz von Betriebsmitteln zu senken.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
put@sar.biz oder in unserem Flyer
SNCR-Regelung von SAR
Realisierungsbeispiel einer SNCR-Regelung
Vergleich einer SNCR-Regelung mit dem Altbestand unter Berücksichtigung der vorherrschenden Reisezeit des Dampferzeugers